Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Kassen übernehmen Osteopathie.

Von Michael Schulz Rudnik|Februar 8, 2017|Uncategorized|0 Kommentare

Die TK und andere gesetzliche Krankenkassen eröffnen ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

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